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Radfahren während der Corona-Krise

Informationen  bzw. Verhaltensregeln für das Radfahren während der Zeit der Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte prinzipiell verboten!
Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, die auch - zumindest teilweise - das Radfahren betreffen.

Obwohl es ist sehr wichtig, Mobilität und soziale Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, ist es aber weiterhin für einige Menschen in Österreich hin und wieder notwendig, Wege zurückzulegen: zum Einkauf, zur Kinderbetreuung oder zu systemerhaltenden Arbeitsstellen.

Auf diesen Wegen macht es weiterhin Sinn, das geeignete Verkehrsmittel zu wählen. Dabei ist das Fahrrad auf Kurzstrecken immer noch die beste Wahl. Denn auf dem Rad ist es dir möglich, individuell mit dem empfohlenen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter unterwegs zu sein, und dabei durch Bewegung dein Immunsystem zu stärken 

"RADSPORT"

Auch den Radsport betrifft die Verordnung. Eine Anfrage des Österreichischen Radverbands (ÖRV) beim Sportminister ergab eine Spezifizierung dazu. Verboten sind:

·         Gruppenfahrten (mit Menschen, die nicht in derselben Wohneinheit leben), weil der nötige Abstand beim Windschatten- und Nebeneinanderfahren nicht gewährleistet ist. - Siehe Verbot laut Verordnung

·         Mehrstündige Einzelfahrten, weil mit deren Dauer die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden. 

·         Aus dem gleichen Grund sollen Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben.

·         Mehrstündige Einzelfahrten in höherer Intensität, weil diese die Abwhrkräfte negativ beeinflussen können.

·         Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zu „geeigneten“ Radstrecken zu gelangen. - Siehe Verbot laut Verordnung

Wichtiger Hinweis: es gibt einige Gebiete in Österreich wie Tirol, für die verschärfte Quarantäne-Bestimmungen gelten und die hier angeführten Informationen nicht zutreffend sind!

Links für weitere Informationen:

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011078)

Info der Radlobby Österreich:
https://www.radlobby.at/oesterreich/covid19-schutzmassnahme-radfahren

Infos RADLAND - „Niederösterreich radelt“
https://niederoesterreich.radelt.at/aktuelles/bewegung-virenzeiten-die-richtlinien-fuers-radfahren

 

URC - Corona-Ergometer-Challenge:

 Schick uns bitte ein Foto, wie du dich zu Hause (mit dem Rad) fit hältst (WhatsApp, E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Die eingesandten Fotos werden auf der URC-Homepage veröffentlicht! 

Gelesen 1597 mal Letzte Änderung am Samstag, 04 April 2020 08:25